Die Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist die wohl wichtigste Vorsorgeregelung, die es gibt: Wenn wir über unsere medizinische Behandlung nicht mehr entscheiden können, z.B. bei Bewusstlosigkeit oder Demenz, enthält die Patientenverfügung Entscheidungen, wie eine medizinische Behandlung erfolgen oder nicht mehr erfolgen soll.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist also eine vorsorgliche Erklärung darüber, in welcher künftigen Lebenssituation bestimmte medizinische Behandlungen erfolgen oder unterbleiben sollen. Gesundheit und Leben können hiervon abhängen. Die Auswirkungen sind größer und weitreichender als bei jeder anderen Vorsorgeregelung. (...)
Hier weiterlesen …
Eine Patientenverfügung dokumentiert also Ihren Willen für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalls, einer Erkrankung, eines schwerwiegenden Pflegefalls oder aus einem sonstigen Grund nicht mehr selbst über die Frage des „Ob und Wie“ der medizinischen Behandlung entscheiden können. Mittels einer Patientenverfügung ist es möglich, schon heute für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt über eine Behandlung bzw. das Unterlassen von Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden.
Die rechtliche Anerkennung von Patientenverfügungen ergab sich lange Zeit nur aus Gerichtsentscheidungen. Eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung gibt es erst seit dem 01.09.2009. Seither erkennt der Gesetzgeber Patientenverfügungen ausdrücklich an, diese binden von Gesetzes wegen alle Beteiligten, wie z.B. Ärzte, Pflegekräfte, Betreuer, Bevollmächtigte und Gerichte, an den darin niedergelegten Willen des Patienten.
Als Vorteile einer Patientenverfügung gelten mitunter:
- Selbstbestimmung: Die eigenen Wünsche bzgl. künftiger Behandlungen werden durch eine Patientenverfügung verbindlich. Anstelle einer Fremdentscheidung kann selber über das eigene Schicksal in lebensbedrohlichen Krankheitsphasen entschieden werden. Man muss nicht ertragen und erleiden, was andere entscheiden, sondern entscheidet selber.
- Vermeidung der Apparatemedizin: Eine Patientenverfügung eröffnet die Möglichkeit, die Verlängerung des menschlichen Lebens mit der „Apparatemedizin“ und ihren Nachteilen zu vermeiden und natürlichen Lebensgrenzen Raum zu lassen. Einigen ist dies wichtig.
- Klarheit und Streitvermeidung: Ohne Patientenverfügung sind „die Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille des Betreuten festzustellen“ (§ 1901a Ziffer 2 BGB). Hierüber kann Uneinigkeit und Streit entstehen – die Erinnerungen und Auffassungen der Angehörigen können insoweit auseinandergehen. Dann besteht die Gefahr, dass wg. der Ernsthaftigkeit der Situation und der guten Absicht aller Streit entsteht und die Familie dauerhaft streitet. Eine Patientenverfügung vermeidet dies, sie schafft Klarheit.
- Pflegeanweisungen und Schmerzbehandlung: Eine Patientenverfügung kann über die Frage der Behandlung oder Nichtbehandlung hinaus viele weitere Aspekte einer Krankheits- und Pflegephase regeln, z.B. eine intensive Schmerztherapie, Wünsche zur Pflege, zum Aufenthaltsort usw. Durch eine Patientenverfügung können somit viele weitere Wünsche festgehalten werden.
Die Entscheidung über die Errichtung einer Patientenverfügung und deren Inhalte sollte sehr sorgfältig getroffen werden. Es gibt keine allgemeingültige Empfehlung, eine Patientenverfügung zu errichten oder nicht zu errichten. Ebenso gibt es keine allgemeingültigen Inhalte, die für jeden Menschen passen. Jeder Mensch möge für sich sorgfältig prüfen und entscheiden, wie er behandelt werden möchte.
Da jeder Mensch betroffen sein kann, erscheint es vorteilhaft, selbst zu entscheiden und rechtssicher zu regeln, was einem hierbei wichtig ist.
Patientenverfügung erstellen
Auf dieser Webseite bieten wir vorläufige Regelungen an, insbes. für eine schnelle Umsetzung in der Corona-Pandemie. Damit können die wichtigsten Aspekte geregelt werden. Hierbei werden nicht alle oben genannten Aspekte umgesetzt, dafür wäre eine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar und eine viel längere, komplexere und teurere Regelung erforderlich. Für einen vorläufigen Schutz und Ihre wichtigsten Anliegen ist eine Kurzregelung jedoch sinnvoll und vorteilhaft, die Sie über folgenden Link erreichen können: